Information zur Mitgliedschaft

Wir freuen uns über eure Interesse Mitglied in der TGU zu werden. Gerne können bis zu drei Probestunden in verschiedenen Sportstunden bei uns absolviert werden. Eintrittserklärungen werden vom Trainer ausgehändigt und beim Trainer abgegeben. Alternativ hier downloaden. 

Mitgliedsbeiträge / Jahr

Erwachsene/r:  102 €

Erwachsene/r ermäßigt:  78 € 


Jugendliche/r:  72 €

Jugendliche/r ermäßigt:  60 €

                                                                  

Fördermitglied:  42 €

Familienbeitrag:  192 €

 

Aufnahmegebühr für neue Mitglieder:  15 €

 

  • Kinder bis zu drei Jahren sind beitragsfrei, wobei der begleitende  Erwachsene Mitglied sein muss (Eltern-Kind-/ Baby-Turnen). 
  • Als Jugendlicher gilt, wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
  • Der ermäßigten Beitrag der jeweiligen Altersstufe zahlen: Auszubildende, Studenten bis einschl. 25. Lebensjahr und Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 50% und mehr. 
  • Die Berechtigung zur Ermäßigung ist anhand geeigneter Unter­lagen nachzuweisen.
  • Die Familienmitgliedschaft kann für Personen die in einem gemein­samen Haushalt leben beantragt werden.

Zuschläge / Jahr

Für einige Angebote kommen jährliche Zuschläge hinzu:

Abteilungszuschlag
Reha-Sport:  Erwachsene/r: 33 €   Jugendliche/r:  12 €

Tischtennis:  Erwachsene/r: 18 €    
Badminton:  Erwachsene/r: 18 € 

Sportmittelzuschlag
Badminton: Erwachsene/r und Jugendliche/r:  60 €     


Sportartenzuschlag

Yoga / Tanzen:  Erwachsene/r:  54 €  Jugendliche/r: 27€

Für die oben genannten Zuschläge gibt es keine Ermäßigung.

Hinweise

Die Kündigungsfrist der Vereinsmitgliedschaft beträgt sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres.

Abteilungswechsel sind jederzeit möglich. 

 

Der Zuschlag entsteht personenbezogen je ausgeübter Sportart. 

Die Meldung an die Mitgliederverwaltung erfolgt mit Vereinseintritt oder bei späterer Aufnahme eines zuschlagpflichtigen Sportangebots mit Meldung durch den Übungsleiter.

 

Beendet der Sportler die Teilnahme an einem zuschlagpflichtigen Sportangebot, so kann er den Zuschlag zum Jahresende kündigen

(ohne die Mitgliedschaft zu beenden).

 

Der Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag zzgl. Zuschläge) wird zum
1. Februar eines jeden Kalenderjahres eingezogen und bei halbjährlicher Zahlungsweise zusätzlich zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Die Teilnahme am Einzugsverfahren ist obligatorisch.

 

Wird die Mitgliedschaft im Laufe eines Jahres begonnen, so wird der Beitrag für jeden Monat der Mitgliedschaft in diesem Jahr mit einem Zwölftel des Jahresbeitrags berechnet. Der erste Beitragseinzug erfolgt dann zum nächstfolgenden Einzugstermin.

 

Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Ihre Angaben elektronisch gespeichert. Wir versichern, diese nur zum Zwecke der Mitgliederverwaltung innerhalb des Vereins zu nutzen.

 

Für die statistischen Meldungen an den Landessportbund sowie für die Sportversicherung benötigen wir die Einordnung der Mitglieder in Kategorien (siehe Eintrittserklärung). Mehrfaches Ankreuzen ist möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung auf der TGU-Internet-Seite im Downloadbereich.